|
|
 |
| PETER HENRYK BLUM
PRALINE 2002, Öl auf Leinwand, 110 x 90
cm |
Zur Geschichte des Bildes: |
Ende des Jahres 2001
ging eine junge Frau zu einem Fotografen,
um ihn damit zu beauftragen, erotische
Fotos von ihr zu machen.
Die Fotos wurden gemacht und alle waren
sehr zufrieden mit den Ergebnissen, die
Rechnung an den Fotografen wurde pünktlich
überwiesen.
Der FotograHerr Weinstock ist mit dem
Maler Peter Henryk Blum bekannt. |
Er wusste, dass dieser
immer nach ausgefallenen Modellen sucht.
Er erzählte seiner Kundin von dem Maler
und zeigte ihr seine Kataloge, in denen
sie sehen konnte, wie Peter Blum arbeitet
und wo er schon überall ausgestellt hat.
Sie war einverstanden, sich von ihm malen
zu lassen und suchte gemeinsam mit Herrn
Weinstock ein Foto aus der Serie aus,
das dem Maler gezeigt werden sollte.f
heißt Dieter Weinstock und lebt und arbeitet
in Tann/ Rhön. |
| Am 24. Januar 2002 besuchte
der Fotograf den Maler in seinem Atelier
in Motten und zeigte ihm Kontaktabzüge
des Fotos. Peter Blum war begeistert.
Endlich mal ein fülliges Modell nach all
den schlanken und sogar dürren Mädchen,
die ihm bisher posiert hatten, freute
er sich. |
Im März 2002 fuhr Peter
Blum nach Tann, um sein zukünftiges Modell
persönlich zu fragen, ob sie ihm erlaube,
sich des Fotos als Malvorlage zu bedienen.
Sie stimmte im Beisein des Fotografen
zu.
Es wurde ausgemacht, dass sie nach Motten
kommen solle, um dort für weitere Aktaufnahmen
in des Künstlers Garten (vor der blühenden
Magnolie) zu posieren.
Das war der letzte persönliche Kontakt
zwischen Maler und Modell. |
| Das Bild entstand im
Herbst 2002 nach der fotografischen Vorlage
und durchlief verschiedene Stadien, bis
es dann als fotorealistischer Halbakt
der jungen Frau mit Blick gen Himmel,
angereichert mit den typischen Blum'schen
Ornamenten und abstrakten Bildelementen,
schließlich im November 2002 einen Ehrenplatz
auf der Einzelausstellung des Malers in
der Galerie Liebau in Burghaun bekam. |
Dort erntete es viel
Beifall und wurde zumindest von einem
Teil des Publikums als Fanal der Kunst
gegen den Schlankheitswahn unserer Gesellschaft
interpretiert, während Kindergartenkinder,
Freunde des kleinen Malersohnes instinktiv
darauf reagierten.
Die vollbusige Schöne übte einen so unwiderstehlichen
Reiz auf die kleinen Jungen aus, dass
sie das Bild anfassen und sich an diesem
"neolithischen Ofen" wärmen wollten. |
Im Januar 2003 drehte
der Hessische Rundfunk einen Film über
die Galerie Liebau.
Der Film wurde am 07. Februar 2003 in
dem Format "Bilderbogen" ausgestrahlt.
Als einer der von der Galerie Liebau vertretenen
Künstler wurde Peter Blum interviewt
und seine aktuelle Ausstellung dort gezeigt.
Selbstverständlich war auch das Bild "Praline"
zu sehen.
Kurz darauf rief ein Mitglied der Kreuz
GmbH bei Peter Blum an und fragte, ob
er nicht mal wieder ein Bild auf dem Cover
des "Kreuz & Quer" Veranstaltungsmagazins
veröffentlichen wolle.
Es war nicht das erste Mal, dass der Maler
eines seiner Werke zur Abbildung auf dem
Veranstaltungsprogramm der Kreuz GmbH
freigegeben hatte und so sagte er zu.
Schnell war das favorisierte Bild gefunden
und so prangte die "Praline" kurze Zeit
später auf der Frühjahr-Ausgabe des Magazins,
Auflage 8.000 Stück. |
Das nächste Kapitel wurde
von dem Modell des Bildes geschrieben,
das den Maler Anfang April 2003 durch
ihre Anwältin aufforderte wegen der Verletzung
ihrer Persönlichkeitsrechte, 5.000,00.
Euro zu zahlen, das Bild herauszugeben
und verbot, das Bild zu veröffentlichen.
Als Begründung wurde angegeben, nie die
Einwilligung gegeben zu haben, sich malen
zu lassen und schon gar nicht das eigene
Konterfei derart vervielfältigt zu sehen.
Schließlich erwirkte die Frau sogar eine
einstweilige Verfügung, die dem Maler
unter Androhung von 100.00,00 Euro Strafe
oder 6 Monaten Ordnungshaft verbot, das
Bild zu zeigen, bis eine ordentliche Verhandlung
den Streit entschieden und ein Urteil
ergangen sei. |
Die Verfügung betrifft
jeden möglichen Rahmen einer Veröffentlichung,
sei es eine Ausstellung, die Homepage
des Künstlers, aber auch das Atelier und
Haus des Künstlers, das als öffentlicher
Raum mit Kundenverkehr gewertet wird.
Peter Blum ließ sich daraufhin von dem
Fotografen eidesstattlich bezeugen, dass
die streitlustige junge Frau sehr wohl
in seinem Beisein ihr Einverständnis gegeben
hatte, sich malen zu lassen, und zumindest
durch die Kenntnis der Kataloge des Malers
hätte wissen müssen, dass sie sich nicht
auf einen Maler eingelassen hat, der das
Bild anschließend ins eigene Schlafzimmer
hängt. |
Am Mittwoch, 21. Mai
2003, fand die Hauptverhandlung in Bad
Kissingen statt.
Klägerin und Beklagter waren anwesend,
ebenso wie zahlreiche Vertreter der regionalen
und überregionalen Presse.
Juristisch wurde abgewogen, welches Recht
hier höher zu bewerten ist, das Persönlichkeitsrecht
oder das Recht auf die Freiheit der Kunst.
|
| Das Urteil wird am nächsten
Dienstag, 27. Mai 2003 verkündet. |
| |
|
 |
|